Das Pleuramesotheliom als Signaltumor einer beruflichen Asbestbelastung
Eine andere Ursache als der Asbest ist für das Mesotheliom also insbesondere das Pleuramesotheliom nicht bekannt.
Eine andere Ursache als der Asbest ist für das Mesotheliom also insbesondere das Pleuramesotheliom nicht bekannt.
Liegt ein Pleuramesotheliom weiter zurück, kann bereits aus diesem Grunde eine Ablehnung erfolgen durch die Berufsgenossenschaft, und zwar im Missverständnis der Gegebenheiten
Niederländische Träger für die Feststellung und Entschädigung der Berufskrankheit Nr. 4105 kommt nicht in Betracht,
Typischer Fall des bösartigen Pleuramesothelioms eines Heizungsmonteurs und Schweißers, der auf wechselnden Baustellen tätig und asbesthaltigen Stäuben ausgesetzt war.
Aufgrund des erhobenen Widerspruchs hat die Berufsgenossenschaft ihre Entscheidung, eine Ablehnung, überprüft und erneut den Präventionsdienst der Berufsgenossenschaft beauftragt.
In Deutschland besteht ein Verdacht auf eine Berufskrankheit bei jedem Mesotheliom
Asbestbelastung während der versicherten Berufstätigkeit in der BRD anders als auch die Asbestbelastung während der Beschäftigung in den Niederlanden
Diskriminierung der asbestkrebserkrankten Familienangehörigen, Kinder, Ehefrau durch die Berufsgenossenschaft und das Sozialgericht, d. h. Leistungsausschluss unter ausdrücklichem Hinweis auf die „Sonderbeziehung Familie“