Zulassung der Revision
Zulassung der Revision wegen Divergenz des Berufungsurteils – L 15 U 34/09 – zu einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 25.11.1955 – 2 R U 93/54 =BSGE 2,78
Vorliegend ging es um einen tödlichen Wegeunfall eines Geschäftsreisenden auf einer Familienheimfahrt, welcher überdies einem Unfall-Pkw mit Fahrerin im Dunkeln ausgewichen war und dabei die Gewalt über das eigene Fahrzeug verloren hatte.
Der Leitsatz der damaligen BSG-Entscheidung lautet:
„Der Versicherungsschutz für Wege von und nach der Wohnung, die ständig, d.h. für längere Zeit den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet („Familienwohnung“), ist auch gegeben, wenn die ursprünglich am Ort der Arbeitsstätte vorhandene Familienwohnung später nach auswärts verlegt worden ist.“
Nachdem das Berufungsgericht eine Familienheimfahrt nicht gelten lassen wollte, war hier eine Divergenz zur früheren BSG-Rechtsprechung zu rügen.
Denn im vorliegenden Fall war die Ehefrau nach Aachen gezogen, was folglich nunmehr den neuen Lebensmittelpunkt darstellen mußte.
Zur Frage der Divergenz, die offenkundig vorliegt, verhält sich das Bundessozialgericht in einem neuen Beschluß – B 2 U 219/10 B – vom 09.11.2010 wie folgt:
„Soweit die Klägerin eine Divergenz geltend macht, genügt es nicht, darauf hinzuweisen, daß das Landessozialgericht seiner Entscheidung nicht die
höchstricherliche Rechtsprechung zugrunde gelegt hätte. Nicht die Unrichtigkeit der Entscheidung im Einzelfall, sondern die Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen begründet die Zulassung der Revision wegen Divergenz.“
Demgegenüber lautet der Gesetzeswortlaut, der durch die Rechtsprechung des BSG entscheidend verkürzt wird, wie folgt:
„Die Revision sei zuzulassen, wenn das Urteil von einer Entscheidung des Bundessozialgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht.“
Wo dann der Schutz der Familie in der gesetzlichen Unfallversicherung bleibt, wenn nicht mehr Lebensmittelpunkt die Wohnung der Ehefrau ist, hat die Sozialgerichtsbarkeit im Weiteren nicht geklärt.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht