Verletzung paariger Organe durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Ein Asbesterkrankungsfall gibt Anlaß zu diesem Vermerk, in welchem beidseitig Lunge und Pleura jeweils separat operiert worden sind.
In Erinnerung war hierzu rufen, daß bei Verletzung paariger Organe Besonderheiten gelten.
So ergibt sich eine höhere Gesamt-MdE, wenn paarige Organe verletzt werden, und zwar aufgrund des Gedankens, daß etwa bei einer Knieverletzung beidseits die eine Verletzung nicht mit einem gesunden anderen Knie kompensiert werden kann bzw. gemildert werden kann.
Der drastischte Fall der Verletzung paariger Organe mit entsprechender Anhebung der Einzelsätze der MdE ist die vollständige Erblindung beider Augen.
Während die Verletzung des einen Auges bzw. Erblindung des einen Auges mit 25 % zu bewerten ist einzeln und die Verletzung des anderen Auges mit 25 % ebenfalls einzeln, ergibt sich ein anderes, wenn beide Augen gleichzeitig verletzt werden.
Die Gesamt-MdE-Bildung geht weit über die Addition hinaus, nämlich auf 100 % MdE, d.h. bei unfallbedingter Erblindung beider Augen, auf die Verletztenvollrente gleich 2/3 des Brutto-Jahresarbeitsverdienstes.
Diese Rente ist steuerfrei und wird bis ans Lebensende zu gewähren sein.
Darin sollen Schmerzensgeldanteile enthalten sein.
Das Landssozialgericht NRW – L 17 U 175/08 – Urteil vom 18.02.2009 führt zur Verletzung paariger Organe aus, daß die dahingehenden Ausführungen bei einer beidseitigen Verletzung bzw. Operation jeweils der Lunge und Pleura „abwegig“ wären.
Der Unterschied allerdings ist der, daß bei Zuerkennung der Grundsätze der MdE-Bewertung bei paarigen Organen offensichtlich der Lungen die MdE nicht auf 80 % festgesetzt worden wäre, sondern auf 100 % hätte festgesetzt werden müssen.
Denn dann reicht die Addition der Berufskrankheitsfolge jeweils, beidseitig, nicht hin.
Man würde sich mehr Höflichkeit im Sozialgerichtsprozeß wünschen, insbesondere dann, wenn es um schwer- oder schwerstverletzte Asbestkranke geht.
Die Tatsache der stattgehabten Pleurektomien schränkt die Lebenserwartung des Betroffenen deutlich ein.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht