Berufskrankheit

Für jeden Arbeitnehmer und Arbeiter besteht die Gefahr, eines Tages infolge seiner beruflichen Tätigkeit zu erkranken. Hieraus können unterschiedliche Ansprüche erwachsen.

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Mitarbeiter durch die Arbeit zuzieht und die entweder in der Berufskrankheitenverordnung verzeichnet oder die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.

Berufskrankheiten sind Krankheiten oder Gesundheitsprobleme, die durch die Ausübung bestimmter Berufe oder Tätigkeiten verursacht werden. Sie entstehen, wenn Menschen über einen längeren Zeitraum hinweg bestimmten Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.

Es gibt verschiedene Arten von Berufskrankheiten, die von der Art der Arbeit abhängen. Zum Beispiel können Menschen, die in der Bauindustrie arbeiten und Asbeststaub einatmen, an Lungenkrankheiten wie Asbestose oder Lungenkrebs erkranken. Oder Menschen, die in lauten Umgebungen arbeiten, wie zum Beispiel in Fabriken oder mit schweren Maschinen, können Hörschäden oder Tinnitus entwickeln.

Berufskrankheiten können auch durch den Umgang mit bestimmten Chemikalien, Schwermetallen oder körperlicher Belastung verursacht werden. Beispiele dafür sind Hauterkrankungen bei Friseuren aufgrund der Verwendung von Chemikalien oder Muskel-Skelett-Erkrankungen bei Menschen, die schwere Lasten heben.

Es ist wichtig zu wissen, dass nicht jeder, der einen bestimmten Beruf ausübt, zwangsläufig eine Berufskrankheit entwickelt. Die Wahrscheinlichkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Intensität der Exposition, der Dauer der Exposition und der individuellen Anfälligkeit.

Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muß der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Die Ursachen der beruflich bedingten Erkrankung sind breit gefächert. Sie reichen von der Arbeit mit gefährlichen Stoffen bis hin zu überwiegendem Arbeiten im Bücken, Knien oder ähnlichem.

In Deutschland gibt es eine Berufskrankheitenliste. Diese erfaßt jedoch bei weitem nicht alle denkbaren beruflich bedingten Erkrankungen. Derartige Erkrankungen können als Berufskrankheit „nach neuer Erkenntnis“ entschädigt werden. Hier machen die Berufsgenossenschaften die größten Schwierigkeiten.

Wenn jemand den Verdacht hat, an einer Berufskrankheit zu leiden, sollte er einen Arzt aufsuchen, der dies diagnostizieren und behandeln kann. In einigen Fällen haben Menschen mit Berufskrankheiten Anspruch auf Entschädigung oder finanzielle Unterstützung.

Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit die Entschädigung ablehnt?

Legen Sie Widerspruch oder ggf. Klage ein, wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit des berufsgenossenschaftlichen Ablehnungsbescheides haben.

Behalten Sie die Begründung Ihres Widerspruchs oder ggf. Ihrer Klage Ihrem Anwalt vor.

Achtung: Die Widerspruchsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung einen Monat.

An die 100.000 Berufskrankheiten werden jährlich gemeldet. Nur der geringste Teil hiervon wird auch entschädigt.

Die Durchsetzung etwaiger Ansprüche im Falle einer beruflich bedingten Erkrankung sollte dringend unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe erfolgen.

Dies schon deshalb, weil der Laie eine Vielzahl möglicher Ansprüche gar nicht kennt. Diese Leistungen werden ihm dann ungerechtfertigter Weise nicht zuteil, da er über sie in aller Regel nicht aufgeklärt wird.

 

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