Corona

Bereits Anfang März haben Berufsgenossenschaften es für erforderlich erachtet, Versicherte, die von einer schweren Berufskrankheit betroffen sind, besonders zu schützen.

So wurde im Rahmen der Schwerverletztenbetreuung beispielsweise von Hausbesuchen zwecks Feststellung des Pflegebedarfs zum Schutze der Erkrankten nach Auskunft eines Mitarbeiters einer Berufsgenossenschaft abgesehen.

Man kann im Lichte der aktuellen Entwicklungen nur allen von einer ernsten Berufskrankheit oder einem schweren Arbeitsunfall betroffenen Versicherten raten, besondere Vorsicht walten zu lassen.

Stand heute ist noch nicht klar, wie die Sozialgerichtsbarkeit etwa mit anstehenden Terminen umgehen wird.

Ernsthaft erkrankten Rechtssuchenden wird man wohl nicht zumuten dürfen, vor Gericht persönlich erscheinen zu müssen.

Aber auch andere Rechtssuchende sollten nicht ohne Not einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt werden.

Es ist gängige Praxis der Sozialgerichtsbarkeit, Kläger und Klägerinnen persönlich zu laden, unter Androhung eines empfindlichen Ordnungsgeldes im Falle des Nichterscheinens.

Von dieser Praxis sollte umgehend abgewichen werden.

Wenn wir die Zahlen richtig verstehen, verdoppeln sich die Ansteckungen nach zurückhaltender Schätzung binnen 6-7 Tagen.

Angesichts der Inkubationszeit von bis zu zwei Wochen offenbar dürften wir also die Fallzahlen mit einem Blick in die Vergangenheit von etlichen Tagen beobachten, von der Dunkelziffer ganz zu schweigen.

Es muss das Gebot der Stunde sein, mit großer Schnelligkeit zu reagieren und die Möglichkeiten der modernen Kommunikation zu nutzen und auszuweiten, um diesem ernsten Problem unverzüglich zu begegnen.

So gibt es die Möglichkeit, im Verfahren vor dem Sozialgericht über § 124 Absatz 2 Sozialgerichtsgesetz eine Entscheidung nach Lage der Akten ergehen zu lassen.

Es sollte die Möglichkeit eingeräumt werden, Termine im Wege von Telefonkonferenzen einzurichten, wenn eine Anhörung der Betroffenen geboten ist, im Sinne von nichtöffentlichen Erörterungsterminen.

Bei der Bearbeitung der Fälle durch Berufsgenossenschaften und Gerichte müssen auch dringend Schwerpunkte gesetzt werden.

Denn es sind erhebliche krankheitsbedingten Ausfälle zu erwarten.

So erscheint es sachwidrig, nicht zuletzt in Ansehung der Dauer von mehreren Jahren, die gerichtliche Verfahren vor dem Sozialgericht ohnehin in Anspruch nehmen, vordringlich alte oder nach Ansicht des erkennenden Gerichts eher aussichtslose Verfahren abzuarbeiten.

Vielmehr sollte das Augenmerk auf schwere Fälle gelenkt werden, die Not leiden und keinen Aufschub dulden.

Das können Mesotheliome nach Asbesteinwirkung, Lungenkrebs nach Asbesteinwirkung, Asbestosen, Silikosen, Bergarbeiteremphyseme, Blasenkrebsleiden insbesondere sein.

Gerade die beruflich erworbenen Atemwegserkrankungen und berufsbedingten Krebserkrankungen machen uns angesichts der Pandemie, die immer rasanter um sich greift, und die besonders für Versicherte mit einer Erkrankung der Atemwege oder sonst ernsthaften beruflich erworbenen Erkrankungen gefährlich werden dürfte, große Sorgen.

Mit Sorge sehen wir auch die unübersehbare Gefährdung all derjenigen Arbeitnehmer, die als Pflegepersonal, Ärzte oder sonst unverzichtbare Arbeitnehmer in einer solchen Krise von der Ansteckungsgefahr betroffen sind.

All diese Arbeitnehmer dürften unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Auch die Gesetzliche Unfallversicherung ist also auf den Plan gerufen, mit allen geeigneten Mitteln an bekanntermaßen hoch kompetenter Stelle überfällige sofortige Präventionsmaßnahmen, beispielsweise im Sinne einer Unterstützung der Unternehmen bei der Einrichtung von Heimarbeitsplätzen oder ähnlichem, zu ergreifen.

Gerade die Gesetzliche Unfallversicherung ist in der Lage und vor allem auch unverzüglich gefordert, die aktuelle Gefahrensituation einzuschätzen und unkonventionell und vor allem schnell mit Rat, Mitteln und Präventionsmaßnahmen zum Schutze der besonders gefährdeten Arbeitnehmerschaft aktiv zu werden.

Hier sind alle kompetenten Stellen gefragt, einen Schulterschluss zum Schutze der arbeitenden Bevölkerung, der Versicherten der Gesetzlichen Unfallversicherung, so schnell als möglich zu üben.

Beispielsweise beklagen nach hiesiger Kenntnis zahlreiche Kureinrichtungen das Ausbleiben von Patienten, aufgrund der in der Vergangenheit immer weiter zurück gegangenen Kurmassnahmen aller Sozialversicherungsträger, wie etwa der Gesetzlichen Unfallversicherung, Kranken- und Rentenversicherung.

Vielleicht kann über diese Einrichtungen wenigstens ein Teil der Erkrankungswelle abgefedert werden.

Welche Anordnungen trifft die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in ihrem Zuständigkeitsbereich, um den Anstieg von Schadensfällen zu verlangsamen?

Wie werden Betriebe, Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit allen geeigneten Mitteln von den Berufsgenossenschaften unterstützt?

Hinweise für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (insbesondere auch für solche in Apotheken) im
Gesundheitsdienst gibt die BGW unter folgendem Link:

https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Coronavirus_node.html;jsessionid=806AEDB001BDE3A93344AE32D79BEFF9

Die BG Bau ist hier besonders für das Angebot unbürokratischer Hilfe hervorzuheben.

“Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erleichtert die Stundung von Beiträgen für beitragspflichtige Unternehmen, die durch das Coronavirus außergewöhnlich belastet sind.

Die zuständige Beitragsbearbeitung der BG BAU wurde daher umgehend angewiesen, den entsprechenden Anträgen einfach und unbürokratisch nachzukommen.”

https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/

Auch die VBG stellt Informationen zur Verfügung:
https://www.vbg.de/SharedDocs/Medien-Center/DE/Faltblatt/Themen/Arbeitsschutz_organisieren/Informationen_Coronavirus.pdf?__blob=publicationFile&v=7

BGHM
https://www.bghm.de/bghm/presseservice/pressemeldungen/detailseite/wichtige-informationen-zum-coronavirus/
BGRCI
https://www.bgrci.de/presse-medien/aktuelle-meldungen/informationen-zu-dem-neuen-coronavirus-sars-cov-2/
BGN
https://www.bgn.de/das-coronavirus-fragen-und-antworten/

Mit freundlichen Grüssen

gez.  Battenstein

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