Besonderer Exit bei Corona-Behandlung

Hat der Krankenhausarzt Anspruch auf Übergangsleistungen, wenn der angestellte Arzt die gefährdende Tätigkeit der Corona-Behandlung einstellt, weil die Schuzvorkehrungen nicht gewährleistet sind?

Diesseitiger Auffassung nach löst die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit einen Anspruch aus, der bis zu 5 Jahre die Verdienstausfälle abdecken kann, welche der Arzt erleidet.

Die Ansprüche des Krankenhausarztes können mannigfaltig sein.

Rolf Battenstein
Fachanwalt für Sozialrecht

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