Home-Office – Neuveranlagung in der gesetzlichen Unfallversicherung

Neuveranlagung in der gesetzlichen Unfallversicherung;

hier: Veranlagung der Gefahrklasse „Home-Office“ und berufsgenossenschaftliche Beitragsermäßigung

Die Pandemie zwingt uns offenbar zum Arbeiten im Home-Office, eine flexible Reaktion auf sich schnell verändernde Rahmenbedingungen. Bewegung hilft, auch bei der Arbeit von zu Hause aus,Verspannungen vorzubeugen und fit zu bleiben.

Aber nicht nur dazu zwingt das Arbeiten im Home-Office.

Vielmehr zeichnet sich ab, dass eine Beitragsneuveranlagung her muss, um der minderen Gefahr im Home-Office bei der Arbeit gerecht zu werden.

Die mit der Veranlagung des Home-Office verbundene Beitragsermäßigung dient dazu, das sozial gebotene Home-Office wirtschaftlich möglich zu machen.

Die Berufsgenossenschaften sollten aufgefordert werden eine Neuveranlagung der Gefahrklasse vorzunehmen und die Beiträge deutlich zu ermäßigen.

Nur so kann die Beitragsneuveranlagung helfen im Arbeitsprozess.

Battenstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht