Todesfallzusammenhang Asbestose

Gesetzliche Vermutung des Todesfallzusammenhangs am Beispiel der Asbestose, BK Nr. 4103 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung

Also nicht nur bei der Silikose sondern auch bei der Asbestose besteht eine gesetzliche Vermutung des Todesfallzusammenhangs.
Im Gesetzgebungsverfahren war seinerzeit Unmut aufgetreten, dass die Leichenruhe der Versicherten gestört würde durch vielfältige Exhumierungen.
Dem wollte man begegnen.
Leider aber ist es offenbar bis heute nicht gelungen, die Störungen in diesem Bereich zu beheben.
Hat man zwischenzeitlich die gesetzliche Vermutung auch für die Berufskrankheit Nummer 4105 vollzogen?
Zur Verdeutlichung: Die Zahl der Todesfälle betrug bei den Silikosen seinerzeit 2000 Fälle im Jahr.
Nicht viel anders wird es bei den Asbestosen sein.
Rolf Battenstein
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Sozialrecht
WeiterlesenTodesfallzusammenhang Asbestose

Berufskrankheitenfolge Silikose

Die gesetzliche Vermutung, dass der Tod Berufskrankheitenfolge ist im Falle der Silikose

Es überrascht, dass nicht im Einzelfall eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % angestrebt wird, weil dann doch die gesetzliche Vermutung des Paragrafen greift, dass der Tod Berufskrankheitenfolge sein kann.

Dem Rechtssuchenden kann also nur geraten werden, ab einer MdE von 20 % in seinem Fall die 50 % MdE anzustreben.

Hohe Kosten stehen der Entschädigung nicht entgegen.

Der Bergmann darf nicht länger leer ausgehen.

Es stehen die Rechtsbehelfe offen von Widerspruch, Klage, Berufung und nicht zuletzt das Bundessozialgericht.

Besonderes Augenmerk muss auf die arbeitstechnischen Voraussetzungen gelegt werden, weil dort oftmals Ungereimtheiten auftreten.

Rolf Battenstein
Fachanwalt für Sozialrecht

WeiterlesenBerufskrankheitenfolge Silikose