Presseerklärung
Krankenhauskeime infizieren „Frühchen“ (Frühgeburt)
Pressemitteilung vom 09.05.2019
Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung durch Krankenhauskeime bei stationärer Behandlung auf der Intensivstation „§ 539 I 17 a RVO (heute: § 2 Abs. 1 Nr. 15 a SGB VII)
In dem von uns vertretenen Fall musste das Bundessozialgericht die Berufsgenossenschaft verurteilen, den schweren Entschädigungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung einer Meningitis mit nachfolgender Tetraplegie zu entschädigen.
An Leistungen stehen im Raum die Verletztenvollrente insbesondere, eine steuerfreie Leistung. Außerdem muss die Berufsgenossenschaft die Kosten der Heilbehandlung und der Pflege übernehmen.
Das Pflegegeld dürfte als Höchstpflegegeld zu gewähren sein.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht
Rolf Battenstein
Rechtsanwälte Battenstein & Battenstein
Leostr. 21
40545 Düsseldorf (Oberkassel)
Bundesrepublik Deutschland