Besonderer Exit bei Corona-Behandlung
Hat der Krankenhausarzt Anspruch auf Übergangsleistungen, wenn der angestellte Arzt die gefährdende Tätigkeit der Corona-Behandlung einstellt, weil die Schuzvorkehrungen nicht gewährleistet sind?
Diesseitiger Auffassung nach löst die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit einen Anspruch aus, der bis zu 5 Jahre die Verdienstausfälle abdecken kann, welche der Arzt erleidet.
Die Ansprüche des Krankenhausarztes können mannigfaltig sein.
Rolf Battenstein
Fachanwalt für Sozialrecht