Pleuramesotheliom

Unsere Kanzlei hat sich für Sie spezialisiert auf die Fragestellungen und Probleme der Berufskrankheit „Pleuramesotheliom“. Das Pleuramesotheliom tritt meist erst Jahrzehnte nach einer beruflichen Exposition mit Asbest auf.

Unsere Kanzlei beschäftigt sich mit rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der spezifischen Krebserkrankung, die durch Asbestexposition verursacht wird. Hier sind einige Aufgaben, die wir übernehmen können:

  1. Rechtsberatung: Wir können Personen, die an Pleuramesotheliom erkrankt sind, rechtlich beraten und ihnen Informationen über ihre Rechte und Optionen geben.
  2. Arbeitnehmerentschädigung: Wenn die Asbestexposition am Arbeitsplatz stattgefunden hat, können wir Arbeitnehmer dabei unterstützen, Ansprüche auf Entschädigung oder Leistungen durch Arbeitnehmerentschädigungssysteme geltend zu machen.
  3. Medizinische Leistungen: Wir können den Betroffenen helfen, den Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung sicherzustellen und bei der Durchsetzung von Leistungsansprüchen gegenüber Krankenversicherungen oder anderen relevanten Stellen unterstützen.
  4. Klagen und Schadensersatz: Kanzlei Battenstein kann Klagen im Namen der Patienten einreichen und ihnen dabei helfen, Schadensersatzansprüche gegenüber verantwortlichen Parteien, wie beispielsweise Arbeitgebern oder Unternehmen, die Asbest produziert oder verwendet haben, geltend zu machen.

Als spezialisierte Anwälte, die über Erfahrung in Asbestrechtsfällen verfügen, helfen wir gerne.

 

Bild: Von Hellerhoff- Eigenes Werk  CC BY-SA 3.0, Link