Arbeitsunfälle

Ca. 1-2 Millionen Abeitsunfälle ereignen sich pro Jahr.

Jeder kann hiervon betroffen sein. Die Unfallgeschehen sind vielfältig.

Arbeitnehmer sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Entschädigung erfolgt dabei nach dem Schadensersatzprinzip. Das gilt auch für Tätigkeiten, die mit der Arbeit in Zusammenhang stehen, wie beispielsweise bei der Instandhaltung von Arbeitsgeräten, Teilnahme am Betriebssport, Betriebsausflüge und -feiern. Ein Arbeitsunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führt, muß der zuständigen Berufsgenossenschaft durch eine Unfallanzeige gemeldet werden.

Ein dramatisches Beispiel:

Anschlag auf World Trade Center, 11. September 2001, New York

Der furchtbare Anschlag von Terroristen auf das World Trade Center in New York ist tatsächlich zugleich der schlimmste Arbeitsunfall aller Zeiten. Tausende von Berufstätigen wurden bei ihrer Arbeit im World Trade Center Opfer eines tödlichen Anschlages, am hellichten Tag. Frauen, Männer, Kinder verloren den Ehegatten, den Vater, die Mutter. Handelt es sich um deutsche bei der deutschen Berufsgenossenschaft versicherte Geschäftsleute, die im Rahmen ihrer Arbeit in Deutschland nach New York entsandt waren oder dort tätig wurden, sieht die Rechtslage beim Arbeitsunfall so aus:

Eine Witwe, 2 Waisen erhalten schließlich 80 % des Bruttojahresarbeitsverdienstes, der Versicherungssumme des Familienvaters als Witwen- bzw. Waisenrenten, bei einem Jahresarbeitsverdienst von DM 120.000,– also DM 96.000,– jährlich, monatlich DM 8.000,–.

Die eintrittspflichtige Berufsgenosseneschaft muß von Gesetzes wegen zusehen, Regress bei den Schädigern zu nehmen.

Es ist die Rede davon, daß es für die Überlebenden infolge der Explosionen und des Einsturzes der beiden Türme des World Trade Center zu einer gewaltigen Asbestbelastung durch freigesetzten Staub gekommen sein soll. In diesem Fall wäre noch 30 Jahre später mit Spätfolgen zu rechnen, in Form der sogenannten Asbestmesotheliome.

Rechtsanwalt Rolf Battenstein aus Düsseldorf informiert Sie über Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten.

Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft die Entschädigung ablehnt?

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